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Home / World / Deutsch / Gesellschaft / Recht / Arbeitsrecht / Tarifrecht
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Web Sites
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- Bundes-Angestelltentarifvertrag - Text des Bundes-Angestelltentarifvertrags mit Navigationsleiste. Die Abweichungen des BAT-Ost sind dargestellt. Download als Windows-Help-Datei möglich.
www.bundes-angestelltentarifvertrag.de
- Bundes-Angestelltentarifvertrag [BAT-West] - Tarifvertrag für Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen von Bund, Länder und Gemeinden. Das Tarifgebiet West umfasst die alten Bundesländer.
www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/BAT-Uebersicht.htm
- Bundes-Angestelltentarifvertrag [BAT/BAT-O] - Tarifvertrag für Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen von Bund, Länder und Gemeinden. Abweichende Regelungen für das Tarifgebiet Ost [BAT-O] sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.
www.oetv-hamburg.de/bat/inhalt_bat.htm
- Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost [BAT-O] - Wortlaut des BAT für die neuen Bundesländer.
www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/bat.htm
- connexx.av - Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende - Text des Manteltarifvertrages (gültig ab 1. Januar 1996), des Gagentarifvertrages (gültig ab 1. Mai 2000) und des Tarifvertrages für Kleindarsteller (gültig ab 1. Mai 2000).
www.connex-av.de/tarifvertraege_010.php3
- Jornalistenweb: Recht für Medienmitarbeiter - Sammlung von relevanten Kollektivverträgen, Tarifverträgen und sonstigen Regelungen zum Arbeitsrecht, zusammengestellt von der österreichischen Journalistengewerkschaft.
journalisten.mediaweb.at/recht
- Orientierungshilfe zum Bundes-Angestellten-Tarifvertrag - Der Personalrat des Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin bietet Hinweise und Erläuterungen zum BAT.
www.zib.de/pr/bat/cont.de.html
- So entsteht ein Tarifvertrag - Die IG Metall informiert über die Entstehung eines Tarifvertrages, Tarifverhandlungen und Streik.
www.igmetall.de/tarife/ablauf.html
- Tarifregister Nordrhein-Westfalen - Die Arbeits- und Einkommensbedingungen vieler abhängig Beschäftigter in Deutschland werden durch Tarifverträge geregelt, die nach dem Grundsatz der Tarifautonomie (Artikel 9 Abs. 3 GG) zwischen den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen und den Gewerkschaften geschlossen werden. Aber auch nichttarifgebundene Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, wenden die tariflichen Standards für individualrechtliche Vereinbarungen bei der Arbeitsvertragsgestaltung an. Das Register informiert über die jeweils aktuell geltenden Tarifverträge.
www.tarifregister.nrw.de/index.html
- Tarifvertrag für studentische Beschäftigte II [TV Stud II] - Der Tarifvertrag gilt für die an staatlichen Hochschulen des Landes Berlin tätigen studentischen Hilfskräfte.
www2.rz.hu-berlin.de/tarif-ini/tv_lang.html
- Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit [TV ATZ] - Der Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen) im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland.
www.oetv-hamburg.de/tarif/tarif_altersteilz.htm
- Tarifvertragsgesetz (TVG) - Das Gesetz regelt Form und Inhalt von Tarifverträgen.
jurcom5.juris.de/bundesrecht/tvg/inhalt.html
- Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge - Das Verzeichnis wird regelmäßig vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung [BMA] veröffentlicht.
www.bma.de/de/arbeit/arbeitsrecht/tarifverzeichnis.htm
- WSI-Tarifarchiv - Informationen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zur Tarifpolitik und den Tarifverträgen in Deutschland (Tarifchronik, Datenbank zu Tarifabschlüssen, Tarifdaten zu über 40 Wirtschaftszweigen, Glossar).
www.tarifvertrag.de
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